Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Regularium zur Lizenzvergabe NBC e.V.

  1. In der ersten Novemberwoche ergeht eine Mitteilung an alle Mitglieder über die Höhe des zu zahlenden Mitgliederbeitrages und der Lizenzgebühr.
  2. Bei Zahlungseingang von Mitgliedsbeitrag und Lizenzgebühr bis zum 15.12. ist sichergestellt, dass die Lizenzmarken spätestens am 31.12. vorliegen.
  3. Bei Zahlungseingang von Mitgliedsbeitrag, Lizenzgebühr, Nachmeldegebühr des BPV. (€ 2,50 ) zwischen dem 16.12. und 15.01. des Folgejahres ist sichergestellt, dass die Lizenzmarken bis zum 31.01. des Folgejahres vorliegen.
  4.  Bei Zahlungseingang von Mitgliedsbeitrag, Lizenzgebühr, Nachmeldegebühr des BPV (€ 2,50 ) zwischen dem 16.01. und 15.03. ist sichergestellt, dass die Lizenzmarken spätestens am 31.03. vorliegen.
  5. Sofern aufgrund eines verspäteten Zahlungseinganges eine Einzelbestellung gewünscht wird, muss der Verein Kosten i.H.v. weiteren € 2,50 erheben. Dieses Verfahren gilt nur für Lizenzinhaber.
  6. Neue Lizenzen können nach Eingang der Lizenzgebühr jederzeit beantragt werden.
  7. Hierbei bitten wir um Berücksichtigung, dass bei Verpassen der Lizenzverlängerung über den 31.03. hinaus die Lizenz verfällt und somit eine komplett neue Lizenz zu beantragen ist.

Diese Informationen finden auch Eingang in die Homepage des Vereins. Köln, 08.03.07

Anträge

Bitte entsprechend herunterladen und ausfüllen:

1. NBC Aufnahmeantrag

2. NBC Einverständniserklärung

3. Lizenzantrag (optional)